Mobilheim Erstwohnsitz

Wohnen auf dem Campingplatz – ist dies möglich?

Der Trend zum dauerhaften wohnen (das Dauercamping) in einem Mobilheim wanderte, im Laufe der Jahre von den Vereinigten Amerikanischen Staaten, rüber nach Deutschland. Viele Menschen verbinden mit „Camping“ automatisch den „Sommer“. Mittlerweile gibt es jedoch die Möglichkeit von Anfang April bis Ende Oktober das Mobilheim oder Chalet auf vielen Campingplätzen zu nutzen. Bei manchen CampingplätzeIm nächsten Abschnitt möchten wir verdeutlichen, wie es mit dem wohnen in einem Mobilheim als Erstwohnsitz, verhält.

„Mobilheim Erstwohnsitz“ – der Konflikt mit der Baunutzungsverordnung

Die rechtliche Lage zum Thema „Mobilheim Erstwohnsitz auf einem Campingplatz“ ist in Deutschland kompliziert. Die Gesetzlage hinsichtlich des gemeldeten Erstwohnsitzes regelt die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Bundesländer definieren diese Verordnung. Dem Entsprechend ist es schwierig einen Überblick über die Situation im Thema „Mobilheim Erstwohnsitz“ zu erhalten. Die meisten Bundesländer verbieten jedoch, dauerhaft auf dem Campingplatz gemeldet zu wohnen. Laut der BauNVO von Nordrhein-Westfalen ist es nicht „statthaft“ seinen Erstwohnsitz auf einem Gelände zu errichten, dessen Hauptnutzung in der freizeitlichen Erholung liegt (§ 10 der BauNVO).

„Mobilheim Erstwohnsitz“ – wie sieht es in der Praxis aus?

Da wir nun die rechtliche Lage erläutert haben, klären wir die Situation in der Praxis auf. Hier sieht es uneinheitlich aus. Manche Kommunen bedienen sich an die sogenannte Stichtagsregelung. Die Stichtagsregelung besagt, dass ein Bewohner der vor einem Tag X seinen Erstwohnsitz auf dem Campingplatz hatte, Ihn auch bis ans Lebensende behalten darf. Es gibt eine Beschränkung: Dieses Recht gilt nur für den Bewohner/die Bewohner selbst, es ist nicht verkäuflich oder vererbbar.

„Mobilheim Erstwohnsitz“ – es gibt auch eine Lösung

Durch die vorherigen Abschnitte, sind Sie sicherlich entmutig von der Idee in Ihrem Mobilheim, als Erstwohnsitz auf dem Campingplatz gemeldet, zu wohnen. Nun es gibt dennoch eine Möglichkeit, wie Sie mit Ihrem Mobilheim als Erstwohnsitz auf dem Campingplatz gemeldet wohnen können, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen: wenn der Campingplatz die Möglichkeit des Wohnens in einem Mobilheim als Erstwohnsitz im Nutzungsplan bereits festgeschrieben hat. Somit haben Sie doch eine Chance in Ihrem Mobilheim als Erstwohnsitz auf dem Campingplatz gemeldet wohnen zu dürfen.

„Mobilheim Erstwohnsitz“ auf dem Campingplatz wohnen – Fazit

Da der § 10 der BauNVO in jedem Bundesland nicht identisch gehandhabt wird, ist es dennoch wichtig sich bevor Sie ein Mobilheim für den Erstwohnsitz kaufen, zu recherchieren. Erkundigen Sie sich bei dem Betreiber vor Ort, welche Optionen sich für Sie anbieten. Informieren Sie sich bitte vorher darüber ob der Betreiber des Campingplatzes die Genehmigung hat und auch die Voraussetzungen erfüllt, damit Sie Ihre gepachtete Parzelle auch als Dauerwohnsitz nutzen können!

„Mobilheim Erstwohnsitz“ auf einem Privatgrundstück

Das dauerhafte wohnen in einem Mobilheim auf einem Privatgrundstück wird in Deutschland unterschiedlich gehandhabt. Sie können nicht so einfach Ihr Mobilheim auf einem Grundstück abstellen, welches als Wohngebiet ausgewiesen wurde. Sie brauchen zunächst eine Baugenehmigung. Hier müssen Sie die örtlichen Bauvorschriften, im Hinblick der Statik und Energieeinsparverordnung, einhalten. Was Sie auch noch beachten sollten ist, dass das Grundstück erschlossen sein sollte. Das bedeutet, dass Leitungen für Frischwasser und Abwasser, sowie ein Stromanschluss, vorhanden sind. Dies ist bei Mobilheimen sehr praktisch angelegt, da die entsprechenden Anschlüsse direkt an die öffentliche Versorgung angeschlossen werden können. Da das Thema „Mobilheim Erstwohnsitz“ deutschlandweit sehr unterschiedlich gehandhabt wird, sollten Sie am besten sich an die Zuständige Baubehörde wenden – um sorglos ein Mobilheim Erstwohnsitz, kaufen oder planen zu können.

„Mobilheim Erstwohnsitz“ – kaufen Sie ein Mobilheim nach Maß, abgestimmt nach Ihren individuellen Wünschen

Nachdem Sie die Genehmigung für ein Mobilheim auf einem Privatgrundstück erhalten – oder einen Stellplatz auf einem Campingplatz reservieren konnten – können wir gemeinsam Ihr eigenes Mobilheim nach Maß planen. Am besten vereinbaren Sie vorher einen Termin. Ein Mobilheim das Sie als dauerhafte Wohnlösung bevorzugen, sprich als „Mobilheim Erstwohnsitz“ erfordert Zeit. Die Mobilheime die Sie in unserem Showroom und auf unsere Ausstellungsfläche besichtigen können, werden Sie bestimmt für Ihr eigenes Mobilheim, welches Sie für den Erstwohnsitz nutzen möchten, inspirieren. Ob Sie nun ein Mobilheim Erstwohnsitz kaufen möchten oder ein Chalet Erstwohnsitz suchen, wir können Ihnen bei der Stellplatzsuche weiterhelfen. Besuchen Sie uns oder schreiben Sie uns eine Nachricht!

Kontakt

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.